Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtvilla Premium

  1. Geltungsbereich
    1. Die Stadtvilla Premium-AGB´s gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Stadtvilla Premium. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss und Partner
    1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Stadtvilla Premium steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Stadtvilla Premium gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag.

  3. Verjährung
    1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Stadtvilla Premium beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

  4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
    1. Die Stadtvilla Premium ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Stadtvilla Premium an Dritte.
    3. Die Stadtvilla Premium behält sich das Recht vor, bei längerer Buchungsdauer (auch in der Zukunft) eine entsprechende Abschlags oder Gesamt-Rechnung per sofort zu stellen. Diese ist vom Gast binnen 10 Werktage zu begleichen. Die Frist gilt erst dann als eingehalten wenn Stadtvilla Premium den Geldeingang feststellen kann. Erfolgt kein Ausgleich dieser Rechnung behält sich Stadtvilla Premium das Recht vor, die Buchung als gegenstandslos zu betrachten und das Zimmer anderweitig zu vergeben. Hierfür entstehen dem Gast keinerlei Schadenersatzansprüche.
    4. Rechnungen von der Stadtvilla Premium sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Werktage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Frist gilt erst dann als eingehalten wenn die Stadtvilla Premium den Geldeingang feststellen kann. Die Stadtvilla Premium ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtvilla Premium berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen.

  5. Rücktritt des Kunden/Stornierung (so genannte „No Show“)
    1. Das von Ihnen gebuchte Zimmer ist vor Anreise bis 2 Tage zuvor kostenlos stornierbar. Danach werdem 90 % der bestellten Leistung, in Rechnung gestellt, falls das Zimmer nicht anderweitig vergeben werden kann.
    2. Bei Gruppenbuchungen (ab drei Zimmer) oder bei Buchungen ab 14 Tage, ist eine kostenfreie Storno bzw. Änderung nur bis 1 Woche vor Anreise bzw. Abreise möglich. Danach können 90 % der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, falls das Zimmer nicht anderweitig vergeben werden kann.

  6. Rücktritt durch die Stadtvilla Premium
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Stadtvilla Premium in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Stadtvilla Premium auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes (z. b. Schäden am gemieteten Zimmer), ist die Stadtvilla Premium berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Stadtvilla Premium entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

  7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
    1. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Zimmerschlüssel können während der Bürozeiten von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr persönlich entgegengenommen werden. Außerhalb dieser Zeit nur nach telefonischer Rücksprache bzw. durch einen am Gebäude außen angebrachten Schlüsselsafe.
    3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
    4. Die Stadtvilla Premium kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Stadtvilla Premium überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

  8. Zahlungsbedingungen
    1. Bei einer Buchungsdauer von bis zu 14 Tagen bitten wir um Zahlung am Tag des Check in oder spätestens am Folgetag.
    2. Bei längeren Aufenthalten, bitten wir Sie den offenen Betrag immer 14 Tage im Voraus zu entrichten.
    3. Visa, Mastercard, EC-Card sowie in Barzahlung werden akzeptiert. Rechnungen die Sie von uns erhalten können Sie selbstverständlich an uns überweisen. Schecks können nicht angenommen werden.

  9. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände
    1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Die Stadtvilla Premium ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Gebäude eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadtvilla Premium keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotelsafe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnisse bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Die Stadtvilla Premium ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Zimmer belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Zimmer im Gebäude, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.

  10. Mitgebrachte Speisen und Getränke
    1. Eine Verpflegung von Seiten der Stadtvilla Premium ist nicht Bestandteil des Vertrages.
    2. Da in allen Zimmern eine Küchenzeile vorhanden ist, ist es Ihnen möglich Ihre selbst mitgebrachten Lebensmittel sowohl zuzubereiten als auch zu verzehren.

  11. Nichtrauchen in den Räumen
    1. Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die Stadtvilla Premium das Recht, entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Die Stadtvilla Premium behält sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von mindestens 50 Euro in Rechnung zu stellen.
  12. Tiere
    1. Es sind keine Tiere gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von der Stadtvilla Premium.

  13. Nebenabreden / Schriftformerfordernis
    1. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  14. Gerichtsstand
    1. Der Gerichtsstand für Kaufleute ist Schweinfurt.

  15. Schlußbestimmung
    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Um unserer gesetzlichen Informationsverpflichtung aber nachzukommen, weisen wir Sie auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Reservierung Stadtvilla Premium

0 97 21 / 541 808 300

Hotel Stadtvilla Premium
Cramerstr. 7
97421 Schweinfurt

info@sz-premium.de

Rezeptionszeiten Stadtvilla Premium

Mo - Fr: 7:30 - 18:00
Sa + So u. Feiertag: 8:00 – 16:30
Danach Check in nur noch über den Schlüsseltresor möglich

Außerhalb der Rezeptionszeiten:

+49 97 21 / 541 808 300
(nur in Notfällen)

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